AGB Ing.Honsl GmbH

Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Honsl GmbH schriftlich bestätigt werden.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Abbildungen und Herstellerangaben

Wir bemühen uns um korrekte und aktuelle Abbildungen sowie Produkteangaben.

Da wir dabei auf die Hersteller angewiesen sind, können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Produkteangaben übernehmen.

Die veröffentlichung der Abbildungen von Produkten in Onlineshop, Werbung, Prospekten, usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Preise und Zahlungsbedingungen

Wir geben Preissenkungen direkt an unsere Käufer weiter. Die Preise verstehen sich daher als Tagespreise.

Bei Bezahlung per Vorauskasse ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Bestellung zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart.

Bei Selbstabholung ist der gesammte Kaufbetrag in Bar zu entrichten. Sofern nicht anders vereinbart.

Montagepreise verstehen sich ohne jegliche Anpassungen an Küchenmöbeln, Elektro-, Wasser- oder Ablaufleitungen.

Diese Arbeiten werden nach Aufwand verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.

Dienstleistungsaufwände sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist die Honsl GmbH berechtigt,

I.        Forderungen gegen den Besteller sofort zu stellen

II.       oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen

III.      und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

Separat bestellte Dienstleistungen wie Anlieferung, Montage, Rücktransport alter Geräte werden im Warenkorb des Onlineshops www.honsl.ch nicht angezeigt.

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann die Honsl GmbH vom Vertrag zurücktreten auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.

Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist die Honsl GmbH berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

Transport

Wenn nicht anders vereinbart übernimmt der Käufer die Transportkosten für die Überführung der Ware.

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz der Honsl GmbH Altwiesenstrasse 59, 8051 Zürich.

Mo.- Fr.  8:00-12:00 / 13:00-17:00.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über.

Offerten

Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.

Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Eine Offerte ist 10 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum der Honsl GmbH. Ohne Einwilligung der Honsl GmbH darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche vom Lieferant als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Größenordnungen dienen.

Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt.

Wünscht der Kunde eine Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilen wir innert einer Woche mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Lieferant während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

Termine

Die Honsl GmbH verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefer, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen; wie Naturereignisse, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde

I.        auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er der Honsl GmbH unverzüglich mitzuteilen.

II.       Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.

III.      der Honsl GmbH wird eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt die Honsl GmbH bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Honsl GmbH muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Die Honsl GmbH liefert in der bestellten Ausführung in der gültigen Version im Zeitpunkt der Lieferung.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

Gewährleistung

Die Honsl GmbH verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität.

Bei Mängeln an den gelieferten Sachen, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen des OR.

Garantieleistungen übernimmt der Gerätehersteller.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die die Honsl GmbH nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Lieferanten, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

Rücknahme alter Geräte (vorgezogene Recycling Gebühr)

Die Honsl GmbH  verpflichtet sich gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte elektrische Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen (vorgezogene Recycling Gebühr).

Für den Abtransport alter Geräte wird, wenn nicht anders vereinbart  eine Rücknahmegebühr entsprechend der Grösse und Art des Gerätes verrechnet.

Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen.

Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei der Honsl GmbH.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist, ohne die schriftliche Zustimmung von Honsl GmbH, untersagt. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich die Honsl Gmbh  sämtliche rechtlichen Schritte vor.

© 2014 Haushaltapparate, Ing. Honsl GmbH